Was ist grüne Produktion? Die Kriterien
Welche Kriterien müssen die Projekte der Nachhaltigkeitsinitiative erfüllen?
Alle Produktionen müssen drei verpflichtende Grundkriterien erfüllen:
1. Beratung - fachliche Begleitung
Verpflichtend für die 100 Produktionen ist unter anderem die Beschäftigung eines "Green Consultant" oder eines*r auf dem Gebiet "Green Shooting" erfahrenen und geschulten Mitarbeiter*in, der*die die gesamte Produktion (inklusive Pre- und Postproduction) begleitet und im Hinblick auf eine möglichst ressourcenschonende und CO2-arme Umsetzung nach den für die 100 grünen Produktionen geltenden Nachhaltigkeitskriterien berät.
2. Bilanzierung - Datenerfassung
Sie haben vor Beginn der Produktion sämtliche geplanten CO2-Emissionen mittels des CO2-Rechners der MFG erfasst? Bitte tragen Sie nun nach Abschluss der Produktion die tatsächlichen CO2-Emissionen der Produktion ein.
3. Abschlussbericht
Nach Abschluss der Produktion erstellt das Produktionsunternehmen einen Bericht. Darin wird über die Erfüllung der verpflichtenden Kriterien 1-3 sowie der weiteren Kriterien Rechenschaft abgelegt. Hier sind auch die tatsächlichen, nach dem Ende der Produktion berechneten CO2-Emissionen der Produktion auszuweisen. Die Abschlussberichte werden wissenschaftlich ausgewertet.
Weitere Kriterien
Von den nachfolgend genannten weiteren 14 Kriterien sollen bei Film- und Serienproduktionen 10 und bei studiobasierten Unterhaltungsproduktionen 11 Kriterien erfüllt werden.
4. Öko-Strom
In allen genutzten Bereichen inklusive Büros und Studios wird eine Umstellung auf Ökostrom für den gesamten für die Produktion bezogenen Netzstrom vorgenommen. Der Wechsel auf Ökostrom ist eine der schnellsten und einfachsten Methoden, um CO2-Emissionen drastisch zu senken.
5. Generatoren
Bei studiobasierten Unterhaltungsproduktionen werden keine Generatoren zugelassen.
Bei Produktionen "On Location": Der Einsatz von Dieselgeneratoren soll deutlich reduziert werden. Dieser ist daher nur bei Motiven mit weniger als 3 Tagen Drehdauer erlaubt. Der Einsatz von Dieselgeneratoren ist nur dann gestattet, wenn es keinen geeigneten Netzanschluss in der Nähe gibt, wobei in diesen Fällen Gasgeneratoren, Hybridgeneratoren und Mobile Stromspeichersysteme bevorzugt zum Einsatz zu bringen sind. Netzanschlüsse sind nach Möglichkeit mit Ökostrom zu betreiben.
6. Verzicht auf Einwegbatterien
Wo immer möglich, wird auf den Einsatz von Einwegbatterien sowohl am Set als auch in den Produktionsbüros und Studios verzichtet und werden stattdessen aufladbare Akkus zum Einsatz gebracht.
7. Licht
Nur bei Studioproduktionen: Es sind ausschließlich LED-Scheinwerfer oder andere Lichtquellen mit vergleichbarem Wirkungsgrad zu verwenden.
8. Flugreisen
Die Bahn ist i.d.R. das umweltfreundlichste Transportmittel und emittiert im Schnitt 90 % weniger CO2 als eine Flugreise. Deswegen sind Flugreisen nur dann erlaubt, wenn die entsprechende Bahnfahrt über 5 Stunden dauern würde.
9. PKW-Flotte
Mindestens 50% der PKW-Flotte müssen CO2-reduzierte Fahrzeuge mit geringen Ruß- und Stickoxidemissionen sein: Hybridfahrzeuge, E-Autos, LPG (Autogas)- und CNG (Erdgas / Biogas)-Fahrzeuge.
10. LKW-Flotte
Es sind nur CO2-reduzierte LKW bzw. Transporter / Sprinter ab 2,8t mit geringen Ruß- und Stickoxidemissionen erlaubt: Diesel EURO6, E- Fahrzeuge, CNG-, LNG- und LPG- Fahrzeuge.
11. Unterbringung
Mindestens 30 % der Übernachtungen müssen in Hotels mit einem Umweltprogramm oder in Apartments / Ferienhäusern stattfinden.
12. Catering
Die zu beauftragenden Cateringunternehmen werden auch nach der Frage ausgewählt, inwieweit diese nach ökologischen Kriterien arbeiten. Dabei gilt als Ziel: Die eingesetzten Lebensmittel sollen mehrheitlich regionaler Herkunft sein. Im Weiteren wird das Cateringunternehmen zur Einhaltung von Ziffer 16 und 17 verpflichtet (Kriterien im Bereich Müll/Entsorgung/Recycling).
13. Papierverbrauch
Soweit möglich, wird auf den Einsatz von papiergebundenen Unterlagen zugunsten einer digitalen Nutzung verzichtet. Sollte Papier eingesetzt werden, ist Recycling-Papier zu nutzen. Dies gilt für sämtliche Verbrauchsformen.
14. Holzverbrauch
Holz und Holzprodukte wie Spanplatten müssen FSC- zertifiziert sein.
15. Umweltschädliche Substanzen
Formaldehyd, PVC, lösemittelhaltige Farben, Styropor, Melamin, Isocyanate, Phthalate, Toluol, bromierte Flammschutzmittel (BFR) und weitere umweltschädliche Substanzen und Materialien sind im Dekobau nur in begründeten Ausnahmefällen zu verwenden. Diese Ausnahmefälle sind im Abschlussbericht zu dokumentieren und zu begründen, inklusive einer Angabe der verwendeten Volumina.
16. Plastik
Einwegplastik ist generell in allen Bereichen zu vermeiden und durch umweltfreundlichere Lösungen zu ersetzen. Es besteht die Verpflichtung, an jeder Produktionsstätte und in sämtlichen genutzten Büros auf Einweggeschirr (Teller, Besteck, Becher) aus Plastik zu verzichten. Dies gilt auch für Plastikflaschen (Ausnahme: PET-Mehrwegflaschen).
17. Mülltrennung
Die Trennung des entstehenden Mülls wird mindestens in die Kategorie Papier / Glas / Plastik bzw. gelber Sack / Metall / Biomüll an jeder Produktionsstätte, allen Studios und in sämtlichen genutzten Büros erfolgen.
Helpdesk
0711 – 90 715 418